SG Freiburg (Breisgau) - S 9 AL 2449/03 - 18.02.2005,
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung bei grob fahrlässiger Unkenntnis
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2006 - Aktenzeichen L 13 AL 1070/05
DRsp Nr. 2007/19852
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung bei grob fahrlässiger Unkenntnis
Wenn ein Arbeitsloser trotz in der Vergangenheit stark schwankender Leistungsbezüge und der Vermutung, dass eine Leistungserhöhung auf einer Gesetzesänderung beruhen könnte, nicht erkennt, dass das Bemessungsentgelt fehlerhaft fast im Verhältnis von 1:1 auf Euro-Beträge umgestellt wurde, so ist ihm grob fahrlässige Unkenntnis der teilweisen Rechtswidrigkeit der Bewilligung iS von § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 3SGB X vorzuhalten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]