Rücknahme bestandskräftiger Honorarbescheide für die Vergangenheit durch die Kassenärztliche Vereinigung, Ermessensausübung
SG Marburg, Urteil vom 21.11.2007 - Aktenzeichen S 12 KA 1067/06
DRsp Nr. 2008/9312
Rücknahme bestandskräftiger Honorarbescheide für die Vergangenheit durch die Kassenärztliche Vereinigung, Ermessensausübung
Wenn eine Kassenärztliche Vereinigung bei der Aufhebung bestandskräftiger Honorarbescheide auf vergleichbare Fälle und die damit einhergehenden finanziellen Belastungen hinweist, so übt sie ihr Ermessen in nicht zu beanstandender Weise aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]