I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 2. Mai 2012 -
Das beklagte Land wird verurteilt, der Klägerin den Abschluss eines Arbeitsvertrags in Vollzeittätigkeit beginnend mit dem 1. Juli 2011 für eine Tätigkeit als Verwaltungsangestellte mit Vergütung nach der Entgeltgruppe 9
II. Die Berufung des beklagten Landes und die weitergehende Berufung der Klägerin werden zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits hat das beklagte Land zu tragen.
IV. Die Revision wird für das beklagte Land zugelassen. Für die Klägerin wird die Revision nicht zugelassen.
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