I. Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Oktober 2011 -
II. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Oktober 2011 -
Das beklagte Land wird verurteilt, das Angebot der Klägerin auf Abschluss eines Arbeitsvertrages als Verwaltungsangestellte, beginnend mit dem 01.07.2011 in Vollzeittätigkeit mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe Vb
III. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 1/8 und das beklagte Land 7/8 zu tragen.
IV. Die Revision wird für die Parteien zugelassen..
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Land den Abschluss eines Arbeitsvertrags beginnend mit dem 1.7.2011.
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