ArbG Neubrandenburg, vom 07.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1140/05
Rückgriff der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers bei Unfallflucht des Arbeitnehmers - kein Arbeitsrechtsweg für Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen unfallverursachenden Arbeitnehmer
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.03.2008 - Aktenzeichen 1 Sa 149/07
DRsp Nr. 2008/14488
Rückgriff der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers bei Unfallflucht des Arbeitnehmers - kein Arbeitsrechtsweg für Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen unfallverursachenden Arbeitnehmer
»1. Die Klage der Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers gegen den unfallverursachenden Arbeitnehmer des Arbeitgeber ist keine Streitigkeit, die in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit fällt (wie LAG Düsseldorf 12.03.2003 - VersR 2004, 103 = LAGE § 611BGB Arbeitnehmerhaftung Nr. 267). Ein in diesem Sinne rechtswidriger Verweisungsbeschluss aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit in die Arbeitsgerichtsbarkeit ist gleichwohl bindend (§ 17a Absatz 2GVG).
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