OVG Lüneburg, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 LC 1/03
VG Osnabrück, vom 20.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 6 A 116/0
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung; Aktualisierungseinrede; Glaubhaftmachung einer voraussichtlichen Einkommensentwicklung im Bewilligungszeitraum
BVerwG, Urteil vom 08.07.2004 - Aktenzeichen 5 C 31.03
DRsp Nr. 2004/14206
Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung; Aktualisierungseinrede; Glaubhaftmachung einer voraussichtlichen Einkommensentwicklung im Bewilligungszeitraum
»Ein nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes gestellter Aktualisierungsantrag im Sinne des § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG kann nach der Neufassung dieser Bestimmung durch das 12. BAföG-ÄndG vom 22. Mai 1990 (BGBl I S. 936) keine Berücksichtigung mehr finden. Die zu § 24 Abs. 3 Satz 1 BAföG (F. 1983) ergangene Rechtsprechung (BVerwGE 58, 200) ist durch die Neufassung überholt.«
Normenkette:
BAföG (F. 1983, 1990) § 24 Abs. 3 ;
Gründe:
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung einer ihr nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Höhe von 1 309 DM gewährten Teilförderung.
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