I. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 14. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wehren sich gegen Rücknahme- und Erstattungsbescheide des Beklagten, mit denen für Unterkunft und Heizung gezahlte Leistungen zurückgefordert werden.
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