Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 25.02.2021 durch Beschluss gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht für die Beklagte Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen.
I.
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