Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. Juli 2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung überzahlter Rente wegen Erwerbsminderung iHv noch 2051,56 Euro.
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