I
Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagte der Klägerin einen Betrag von 350,00 DM zu erstatten hat, der ihm nach dem Tod der Rentnerin Ruth H. (H) am 24. Oktober 1998 von deren Girokonto zugeflossen war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|