LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 26.01.2007
3 Sa 711/06
Normen:
BGB § 242 § 812 Abs. 1 ; BAT § 70 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 20.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 542/06

Rückforderung überzahlter Altersteilzeitvergütung - keine Berufung auf Ausschlussfrist bei treuwidriger Vereitelung des Rückzahlungsanspruchs - fehlende Erkundigung bei bemerktem Abrechnungsfehler

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.01.2007 - Aktenzeichen 3 Sa 711/06

DRsp Nr. 2007/11798

Rückforderung überzahlter Altersteilzeitvergütung - keine Berufung auf Ausschlussfrist bei treuwidriger Vereitelung des Rückzahlungsanspruchs - fehlende Erkundigung bei bemerktem Abrechnungsfehler

1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, eine vom Arbeitgeber erstellte Abrechnung zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Überzahlung vorliegen und es dem Arbeitnehmer nicht gelingt, sich selbst Gewissheit darüber zu verschaffen, welche Forderung damit erfüllt werden soll und welche Höhe diese hat; hätte der Arbeitnehmer dabei die Überzahlung feststellen müssen, ist der Verfall des Rückzahlungsanspruchs ausgeschlossen.2. Für ein derartiges Sich-Vergewissern und Sich-Gewissheit-Verschaffen reicht es nicht aus, selbst irgendwelche, in ihrer sachlichen Grundlage nicht näher nachgeprüften Überlegungen anzustellen, die dann ein allerdings nur subjektiv plausibles Erklärungsmuster abgeben; vom Arbeitnehmer ist zumindest zu erwarten, dass er seine Vermutungen anhand der (von ihm als zur Kenntnis genommen quittierten) gesetzlichen und tariflichen Grundlagen überprüft oder bei kompetenter Stelle nachfragt.

Normenkette:

BGB § 242 § 812 Abs. 1 ; BAT § 70 ;

Tatbestand: