Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 7.6.2013, AZ:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Zeugnisberichtigungsanspruch des Klägers sowie über einen von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung eines Vorschusses.
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