Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 04.05.2017 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens.
Der Beklagte war bei der Klägerin vom 03.06.2012 bis zum 30.11.2015 beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung der Klägerin "aus konjunkturbedingten Gründen" vom 30.10.2015 (Blatt 11 der Akte).
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