I. Der Kläger als Träger der Sozialhilfe verlangt aus übergeleitetem Recht der am 30. September 1902 geborenen und am 25. März 1998 verstorbenen Erblasserin ....., der Mutter des Beklagten, die von diesem allein beerbt wurde, Rückzahlung von Sozialhilfeleistungen auf Grund einer erfolgten Grundstücksschenkung.
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