Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 2. Juni 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 90.000 Euro festgesetzt.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung einer Akontozahlung für Leistungen des ambulanten Operierens in den Jahren 2007 und 2008.
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