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Der 1918 geborene und während des Revisionsverfahrens verstorbene Vater und Rechtsvorgänger des Klägers (B.) leistete von April 1939 bis zum Kriegsende Wehr- bzw Kriegsdienst und kehrte 1949 aus russischer Kriegsgefangenschaft zurück. Anschließend lebte er in B. , M. .
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