ArbG Mannheim, vom 01.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 37/15
Rückerstattung von Lehrgangsbeiträgen zur Ausbildung einer Physiotherapeutin an kommunalem UniversitätsklinikumUnbegründete Bereicherungsklage bei rechtswirksamer Zahlung von Lehrgangsbeiträgen an private Schule
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen 16 Sa 60/15
DRsp Nr. 2016/14375
Rückerstattung von Lehrgangsbeiträgen zur Ausbildung einer Physiotherapeutin an kommunalem „Universitätsklinikum“Unbegründete Bereicherungsklage bei rechtswirksamer Zahlung von Lehrgangsbeiträgen an private Schule
1. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) findet für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen jedenfalls dann keine Anwendung, wenn die schulische Ausbildung überwiegt (hier: Ausbildung zur/zum Physiotherapeutin/en)2. Eine öffentliche Schule iSd. Art. 14 Abs. 2 Satz 1 Landesverfassung Baden-Württemberg* , § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Schulgesetz Baden-Württemberg** liegt nur vor, wenn eine staatliche Mitträgerschaft gegeben ist. Dies ist bei einer rein kommunalen Trägerschaft nicht der Fall.
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