LAG München - Urteil vom 28.06.2012
4 Sa 207/12
Normen:
BGB § 611 Abs. 1; MTV § 11 Abs. 1; MTV § 11 Abs. 2; MTV § 11 Abs. 3; TV Arbeitszeitkonten § 5 Abs. 8 S. 1; TV Beschäftigungsbündnis § 4;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 24.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2823/11

Rückbuchung gestrichener Gutstunden auf Arbeitszeitkonto im Bereich der Deutschen Telekom; unbegründete Leistungsklage bei wirksamer Herausnahme aus der tariflichen Arbeitszeitverkürzung

LAG München, Urteil vom 28.06.2012 - Aktenzeichen 4 Sa 207/12

DRsp Nr. 2012/15611

Rückbuchung gestrichener Gutstunden auf Arbeitszeitkonto im Bereich der Deutschen Telekom; unbegründete Leistungsklage bei wirksamer Herausnahme aus der tariflichen Arbeitszeitverkürzung

1. Durch die (wenig übersichtlich und konsistent formulierten) Tarifregelungen in ihrer Gesamtheit sind aufgrund der Protokollnotiz zu § 11 Abs. 2 MTV die aus der Wochenarbeitszeitabsenkung herausgenommenen "Arbeitnehmer-Gruppen" in der Anlage 1 zum MTV (sowie übereinstimmend in § 4 TV Beschäftigungsbündnis) "abschließend" geregelt.