Im Rubrum des Urteils vom 13.01.2022 wird bei der Bezeichnung der Beklagten das Wort "Anstalt" ersetzt durch das Wort "Körperschaft".
2.Auf Seite 2 des Urteils vom 31.01.2022 wird der folgende Satz gestrichen
(*2) "Bei der Beklagten handelt es sich um eine Hochschule in Gestalt einer Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der ein Personalrat besteht." und ersetzt durch den Satz (Unterstreichung nur hier im Tenor des Berichtigungsbeschlusses) "Bei der Beklagten handelt es sich um eine Hochschule in Gestalt einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, bei der neben dem Personalrat für Technik und Verwaltung ein Personalrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal besteht."
3. 4.
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