Der Kläger nimmt die Beklagte auf tatsächliche Beschäftigung aufgrund eines im Jahre 1975 mit einer Rechtsvorgängerin der Beklagten begründeten Arbeitsrechtsverhältnisses in Anspruch.
Der 1948 geborene Kläger ist gelernter Werkzeugmacher. Seit Mitte Oktober 1975 arbeitete er als Betriebsmonteur bei der Berliner Kraft- und Licht (BEWAG)-AG. Zuletzt wurde er als Schichtlaborant im Heizkraftwerk Berlin-Lichtenberg beschäftigt. Dieser Betrieb gehörte zum VEB Energieversorgung, einem Rechtsvorgänger der Beklagten.
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