BSG - Urteil vom 09.05.1995
10 RKg 7/94
Normen:
BKGG § 10 Abs. 2 § 44e Abs. 1 § 44e Abs. 2 ; GG Art. 100 Abs. 1 ; SGB I § 44 ; StÄndG 1991, StÄndG 1992;
Fundstellen:
SozR 3-5870 § 10 Nr. 6
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz,

Richtervorlagen nach Art. 100 GG, Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

BSG, Urteil vom 09.05.1995 - Aktenzeichen 10 RKg 7/94

DRsp Nr. 1996/20469

Richtervorlagen nach Art. 100 GG, Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

1. Nach Art. 100 GG ist ein Gesetz nicht bereits dann dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, wenn es sich auf bestimmte Betroffene verfassungswidrig auswirkt (hier: zu niedriges Kindergeld bei höheren Steuersätzen), sondern nur, wenn auch der Kläger hierzu zählt.2. Eine Verzinsung des zusätzlichen Kindergeldes nach § 44e BKGG ist nicht erst ab dem Inkrafttreten dieser Neuregelung, sondern bereits ab dem ursprünglichen Leistungszeitraum (1983 bis 1985) vorzunehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BKGG § 10 Abs. 2 § 44e Abs. 1 § 44e Abs. 2 ; GG Art. 100 Abs. 1 ; SGB I § 44 ; StÄndG 1991, StÄndG 1992;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt ein höheres Kindergeld für die Zeit von Januar bis Juli 1983 sowie die Verzinsung der Nachzahlung nach § 44e Bundeskindergeldgesetz (BKGG).