SG Koblenz, vom 29.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 ER 331/07 KR
Richterliche Durchsuchungsanordnung für die Wohnung eines Beitragsschuldners, Fristsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen
LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - Aktenzeichen L 5 B 403/07 KR
DRsp Nr. 2008/9036
Richterliche Durchsuchungsanordnung für die Wohnung eines Beitragsschuldners, Fristsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen
Ob beim Antrag einer Krankenkasse auf die richterliche Gestattung der Durchsuchung der Wohnung eines Beitragsschuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Frist gesetzt wird und - bejahendenfalls - welche, entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Im Rahmen der insoweit erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist dem Grundrecht des Art. 13GG Rechnung zu tragen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]