RG - Beschluss vom 27.11.1923 (III 71/1923) - DRsp Nr. 2001/7447
RG, Beschluss vom 27.11.1923 - Aktenzeichen III 71/1923
DRsp Nr. 2001/7447
»Die Vorschriften in § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 2 des sächsischen Gesetzes über eine Altersgrenze und die Pensionsdienstzeit der Beamten und Lehrer vom 29. Mai 1923 (Sächs. GBl. S. 112) sind in ihrer Anwendung auf die ordentlichen Mitglieder des Landeskonsistoriums, insbesondere auf den Präsidenten dieser Behörde, mit Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Reichsverfassung nicht vereinbar.«
Gründe:
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