1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Oktober 2020 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 20. Januar 2020 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
für den Abrechnungsmonat April 2019 121,16 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Juni 2019,
für den Abrechnungsmonat Mai 2019 151,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2. Juli 2019 und
für den Abrechnungsmonat Juni 2019 151,50 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2019 zu zahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 92 % und die Beklagte 8 % zu tragen.
Die Parteien streiten über die Höhe tariflicher Nachtarbeitszuschläge.
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