A. Die Beteiligten streiten darüber, ob durch eine vom Beteiligten zu 1) vorgelegte Verteilungsregelung ein Konzernsozialplan wirksam ausgefüllt wurde und ob die Arbeitgeberin zur Auslegung des Konzernsozialplans und der Verteilungsregelung sowie zur Unterlassung der Veröffentlichung, Auslegung und Durchführung eines betrieblichen Sozialplans verpflichtet ist.
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