Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers mit Schreiben vom 21. Februar 2001 außerordentlich fristlos und hilfsweise fristgemäß. Das Arbeitsgericht Flensburg hat mit Urteil vom 13. Juni 2001 (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|