SG Altenburg, vom 30.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 9 RJ 258/01
Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens
LSG Thüringen, Urteil vom 30.01.2006 - Aktenzeichen L 6 R 771/05 WA
DRsp Nr. 2007/20580
Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens
Ein Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens wird nicht schlüssig behauptet, wenn eine Klägerin lediglich vorträgt, ihr sei ein anderes Senatsurteil bekannt geworden, aus dem sich ergebe, dass der erkennende Senat bei ihr von seiner Rechtsprechung abgewichen sei. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]