Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Meiningen vom 1. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Rücknahme- und Erstattungsbescheides.
Der Kläger ist Vater und Betreuer der am 17. November 1975 geborenen A. J ... Sie ist aufgrund einer Behinderung untergebracht, die Kosten übernahm zunächst das Landesamt für Soziales und Familie - Landessozialamt S. -, ab Juli 2003 der Landkreis S ...
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