I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im gesamten Verfahren.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Rückforderung überzahlter Rente aufgrund des Bezuges von Witwenrente.
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