I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 27. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Auszahlung von Nachzahlungsbeträgen aus einer rückwirkend gewährten teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderungsrente.
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