Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 20. Mai 2010 wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht erledigt ist.
Die Beklagte hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers des gesamten Verfahrens zur Hälfte zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist noch die Frage des Zeitpunkts des Eintritts der vollen Erwerbsminderung und des darauf beruhenden Rentenanspruchs des Klägers streitig.
Der 1959 geborene Kläger hat erfolgreich eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer abgeschlossen. Er bezieht nach einem Arbeitsunfall im Jahre 1996 eine Unfallversicherungsrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 35.
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