Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 21. Mai 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt Befreiung von der Versicherungspflicht als Landwirt für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006.
Mit Bescheid vom 25. Juni 2009 hatte die Landwirtschaftliche Alterskasse Mittel- und Ostdeutschland (nachfolgend ebenfalls Beklagte genannt) für den Kläger Versicherungspflicht als Landwirt ab 1. Januar 1998 festgestellt. Mit Bescheid vom 15. Januar 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. März 2010 hatte sie diesen Bescheid mit Ablauf des 30. Juni 2007 aufgehoben.
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