BSG - Beschluss vom 27.04.2022
B 5 R 35/21 BH
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen, vom 10.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 568/20
SG Düsseldorf, vom 25.06.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 1566/18

Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II wie Zeiten des Bezugs von ArbeitslosengeldGrundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

BSG, Beschluss vom 27.04.2022 - Aktenzeichen B 5 R 35/21 BH

DRsp Nr. 2022/8261

Rentenrechtliche Bewertung von Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II wie Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. September 2021 - L 4 R 568/20 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen, wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im vorgenannten Urteil wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I