SG Karlsruhe, vom 14.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 15 RJ 1657/98
Rentenauskünfte als Verwaltungsakt
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000 - Aktenzeichen L 2 RJ 1954/99
DRsp Nr. 2006/23583
Rentenauskünfte als Verwaltungsakt
Rentenauskünfte stellen grundsätzlich keinen anfechtbaren Verwaltungsakt iS des § 31SGB X dar, da es an einem auf die Einleitung einer bestimmten Rechtsfolge gerichteten Regelungswillens fehlt. Mit einer Feststellungsklage gemäß § 55 Abs 1 Nr 1SGG kann nicht die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Feststellung einer bestimmten Höhe einer erst später zu zahlenden Sozialleistung verfolgt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]