Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. September 2014 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Das LSG Baden-Württemberg hat im Urteil vom 23.9.2014 einen Anspruch des Klägers auf höhere - nicht um einen Abschlag wegen Inanspruchnahme vor Vollendung des 65. Lebensjahrs geminderte - Rente wegen voller Erwerbsminderung verneint.
Der Kläger macht mit seiner beim
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|