Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Juli 2021 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger verlangt vom Beklagten, der erfolgreich einen Erstattungsanspruch bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund geltend gemacht hat, die Auszahlung dieses Betrags.
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