Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 10. August 2015 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Verfahrens an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind in der Sache Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.
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