BSG - Beschluss vom 22.03.2021
B 13 R 63/19 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 20.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 10 R 274/13
SG Hannover, vom 24.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 13 R 1186/07

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufsunfähigkeitVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenAnspruch auf rechtliches Gehör

BSG, Beschluss vom 22.03.2021 - Aktenzeichen B 13 R 63/19 B

DRsp Nr. 2021/6621

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Anspruch auf rechtliches Gehör

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. September 2018 (L 9/10 R 274/13 ZVW) aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3;

Gründe

I

Im der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger nur noch die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.