Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschlussverfahrens sind nicht zu erstatten.
Mit Urteil vom 17.10.2017 hat das LSG Baden-Württemberg einen Anspruch der Klägerin auf Nachzahlung einer höheren Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auch für die Zeit vom 1.7.1996 bis 31.12.2009 verneint und ihre Berufung gegen das Urteil des SG Karlsruhe vom 27.9.2016 zurückgewiesen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|