Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Die 1965 geborene Klägerin begehrt die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Die Beklagte lehnte ihren Antrag nach Einholung zweier Gutachten ab (Bescheid vom 30.8.2016 und Widerspruchsbescheid vom 11.5.2017). Das
Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Klägerin Beschwerde beim
II
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|