BSG - Beschluss vom 26.10.2022
B 5 R 105/22 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 103;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 06.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 19 R 540/19
SG Würzburg, vom 17.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 R 907/18

Rente wegen ErwerbsminderungVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenVerletzung der Amtsermittlungspflicht

BSG, Beschluss vom 26.10.2022 - Aktenzeichen B 5 R 105/22 B

DRsp Nr. 2022/16901

Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verletzung der Amtsermittlungspflicht

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. April 2022 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 103;

Gründe

I

Zwischen den Beteiligten ist streitig die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.