Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
I
In dem der Beschwerde zugrunde liegenden Rechtsstreit macht der Kläger einen Anspruch auf Rente wegen voller, hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung geltend.
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