BSG - Beschluss vom 10.06.2022
B 5 R 67/22 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 124;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 03.02.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 1 R 149/19
SG Lübeck, vom 01.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 18 R 377/17

Rente wegen ErwerbsminderungVerfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenEinverständnis mit der Entscheidung eines Rechtsstreits ohne mündliche Verhandlung

BSG, Beschluss vom 10.06.2022 - Aktenzeichen B 5 R 67/22 B

DRsp Nr. 2022/10555

Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Einverständnis mit der Entscheidung eines Rechtsstreits ohne mündliche Verhandlung

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 3. Februar 2022 wird als unzulässig verworfen.

Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 124;

Gründe

I