Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 6. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung. Seinen im August 2007 gestellten Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 19.12.2007 und Widerspruchsbescheid vom 25.7.2008 ab. Das
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