Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 28. Juni 2019 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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Im Streit steht die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Einen Anspruch hierauf hat der beklagte Rentenversicherungsträger verneint. Das
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