1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 22. März 2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 25. Mai 2012 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit ist im Überprüfungsverfahren die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung.
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