Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 30. Juni 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM), hilfsweise wegen teilweiser EM für die Zeit ab 17. Oktober 2011 (Antragstag).
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