1. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg vom 28. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung im Streit.
Der Kläger ist ... Juni 1951 in Polen geboren und (inzwischen) deutscher Staatsangehörigkeit. Er ist Elektroingenieur (akademischer Grad: "Diplom-Ingenieur/Polen") und war nach seiner Übersiedelung in die Bundesrepublik im Jahre 1981 bis 1989 tätig, zuletzt in einem Ingenieurbüro. Seit 1989 ist der Kläger arbeitslos. Zunächst bezog er Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, seit 1. Januar 2005 bezieht er Arbeitslosengeld II.
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