Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Potsdam vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt in einem Überprüfungsverfahren die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente.
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