Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 17. Oktober 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Mit Urteil vom 17.10.2017 - dem Kläger zugestellt am 4.11.2017 - hat das LSG Niedersachsen-Bremen einen Anspruch des Klägers auf Rente wegen Erwerbsminderung abgelehnt.
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